Ablauf

Wann ist eine Behandlung möglich und sinnvoll?

Grundsätzlich nehme ich Patienten, Klienten und Paare an, die sich – je nach Anliegen und Möglichkeit – für mein Online- oder ambulantes Behandlungsangebot eignen. Ob es zu einer Zusammenarbeit kommt, ist von vielen Faktoren abhängig, die wir nur in einem gemeinsamen Erstgespräch klären können.

Sollten Sie sich gerade in einer schweren, akuten Krise befinden, ist eine ambulante Psychotherapie nicht die richtige Anlaufstelle. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren psychiatrischen Krisendienst vor Ort oder die Notrufzentrale unter der Telefonnummer 112.

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Kontaktaufnahme

Da ich während der Sitzungen keine Telefongespräche entgegennehmen kann, melden Sie sich für ein Erstgespräch am besten über das Kontaktformular bei mir.

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Erstgespräch

Wenn ich in absehbarer Zeit einen Termin für ein Erstgespräch frei habe, werde ich mich bei Ihnen zeitnah mit einem Terminangebot zurückmelden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, sollten Sie keine Antwort von mir erhalten, derzeit leider keine freien Termine zu vergeben habe.

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Probatorische Sitzungen & Diagnostik

Das Erstgespräch dient dazu, eine erste diagnostische Einschätzung zu treffen und zu überprüfen, ob mein Behandlungsangebot zu Ihren Zielen und Beschwerden passt. Gerne berate ich Sie auch zu der Notwendigkeit einer Psychotherapie sowie zu geeigneten Behandlungsoptionen. Dies ist unabhängig von der Verfügbarkeit von Therapieplätzen in meiner Praxis möglich.

Falls eine Behandlung sinnvoll erscheint und ich über die zeitlichen Kapazitäten verfüge, können wir nach Abschluss der probatorischen Phase (in der auch die komplette Diagnostik statt findet) gemeinsam entscheiden, ob eine Weiterbehandlung in diesem Rahmen für Sie sinnvoll und erfolgversprechend ist und Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen.

Für Coaching und Paartherapie findet ebenfalls Diagnostik statt, jedoch meist in verkürzter Form oder – je nach Umfang – individuell abgesprochen.

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Behandlung

Zu Behandlungsbeginn sind Termine im wöchentlichen Turnus empfehlenswert, eine Einzelsitzung dauert dabei 50 Minuten, eine gruppentherapeutische Sitzung 100 Minuten. Bei ausreichender Stabilisierung beziehungsweise zunehmender Verbesserung der Symptomatik werden die zeitlichen Abstände der Einzelsitzungen im Verlauf der Therapie meist vergrößert. Die Dauer der Therapie hängt stark von der Art, Dauer und Tiefe Ihres Problems ab und wird im Einzelfall gemeinsam entschieden.

Das Vorgehen bei Selbstzahlern (Psychotherapie, Coaching oder Paartherapie) kann hiervon abweichen und wird – je nach Thema und Problemtiefe – individuell vereinbart.

Rahmenbedingungen für gesetzlich versicherte PatientInnen

Ich biete zumeist hauptsächlich eine gruppentherapeutische Behandlung an. Ausnahmen in Form von Kombinationsbehandlungen aus Einzel- und Gruppentherapie sind möglich und bei gewissen Problemstellungen notwendig. Die Gruppentherapie findet in der Regel wöchentlich zu festgelegten Zeiten statt. Da Gruppentherapie nur wirken kann, wenn alle TeilnehmerInnen anwesend sind, gelten diese Zeiten als verbindlich.

Kosten

Ich biete sehr viele Leistungen an, die von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen werden (Paartherapie, Coaching, Beratung, Retreats, Workshops, etc.). Es gibt darüber hinaus auch gute Gründe, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen:

  • Da ich nur ein begrenztes Kontingent an Kassenpatienten behandeln kann, entstehen oftmals mehrmonatige Wartezeiten, die Sie als Selbstzahler umgehen können. Für Selbstzahler kann ich in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen einen Ersttermin anbieten.
  • Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt: Eine psychotherapeutische Behandlung, die über eine Krankenkasse oder Krankenversicherung läuft, geht zwangsläufig auch mit der Diagnose einer psychischen Störung einher. Diese Informationen werden von Ihrem Versicherungsträger gespeichert und müssen bei spezieller Nachfrage offengelegt werden. Als Privatzahler werden keine Daten weitergegeben und die Therapie wird nicht aktenkundig.
  • Formalitäten und Vorgaben von der Krankenkasse spielen (z.B. Anzahl und Länge der Therapiestunden und Frequenz) für Sie als Selbstzahler keine Rolle.
  • Bei privat gezahlter Psychotherapie besteht ein größerer Handlungsspielraum und methodische Freiheit.
  • Hinweis: Es besteht in der Regel die Möglichkeit die Kosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen.

Meine Kassenzulassung berechtigt mich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden zumeist von allen gesetzlichen Krankenversicherungen (bei entsprechender Diagnose) übernommen. Im Rahmen von bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden kläre ich mit Ihnen, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und wir besprechen das weitere Vorgehen. Eine Überweisung benötigen Sie nicht, so dass Sie sich direkt an mich wenden können.

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und Beihilfen die Kosten für die Psychotherapie, wenn bei Ihnen eine begründete Diagnose im Sinne der ICD-10 vorliegt. Bei den Privatversicherungen sind die Details (Sitzungsanzahl, Erstattungshöhe, Prozedere, etc.) für die Kostenübernahme der Psychotherapie individuell im Versicherungsvertrag geregelt und festgehalten. Beachten Sie, dass einige Versicherungen beziehungsweise einige Tarife die Kosten für eine Psychotherapie nicht oder nur anteilig übernehmen. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor unserem ersten Gespräch bei Ihrer Krankenkasse und fragen Sie nach den Vertragsbedingungen und Formblättern zur Beantragung der Kostenübernahme für Ihre Behandlung.


Die Abrechnung therapeutischer Leistungen erfolgt nach der „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP).

Eine detailierte Kostenübersicht aller angebotenen Leistungen können Sie gerne per Kontaktformular erfragen.